Röntgenschwachbestrahlung

Die Röntgenschwachbestrahlung wird bei Patienten mit entzündlichen Gelenks- oder Bindegewebserkrankungen durchgeführt.

Röntgenschwachbestrahlung

Allgemeine Informationen

Mehr zur Röntgenschwachbestrahlung

Die Röntgenschwachbestrahlung oder Entzündungsbestrahlung ist eine etablierte, nebenwirkungsfreie Form der Schmerztherapie. Durch die Behandlung kommt es zur Rückbildung der Aktivität chronischer Entzündungsprozesse und einer damit einhergehenden Linderung der Schmerzsymptomatik. Für einen adäquaten Behandlungserfolg sind mehrere Bestrahlungen notwendig – oft bis zu vier Serien (eine Serie besteht aus vier Einzelbestrahlungen). Zwischen diesen Serien muss jeweils ein Zeitraum von vier Wochen liegen.

 

Häufige Anwendungen
  • Abnützungen im Fuß- und Sprunggelenk
  • Omarthrose (Abnützung im Schultergelenk)
  • PHS, PHS calcificans (Weichteilverkalkungen im Schultergelenk)
  • Radiocarpalarthrose, Rhizarthrose, Interphalangealarthrose (Abnützungen in den Hand- und Fingergelenken)
  • Coxarthrose (Abnützung im Hüftgelenk)
  • Gonarthrose (Abnützung im Kniegelenk)
  • Nicht-bakterielle Weichteilentzündungsherde
  • Epicondylitis (Tennisarm)
  • Cubitalarthrose (Abnützung des Ellenbogengelenks)
  • Chronische Tendinopathien (Chronische Sehnenerkrankungen)
  • Fersensporn

 

Wie viele Behandlungen sind bei der Röntgenschwachbestrahlung notwendig?

Für den Behandlungserfolg sind mehrere Bestrahlungstermine notwendig. Je nach Behandlungserfolg können bis zu vier Serien notwendig sein, wobei eine Serie wiederum aus vier Einzelbestrahlungen besteht. Zwischen diesen Serien muss jeweils ein Zeitraum von vier Wochen liegen.

 

Wie lange dauert eine Bestrahlung?

Die Röntgenschwachbestrahlung dauert nur einige Sekunden.

 

Verursacht die Behandlung Schmerzen?

Die Bestrahlung ist vollkommen schmerzfrei.

 

Was muss während der Behandlungszeit beachtet werden?

Direkte Sonnenbestrahlung der bestrahlten Region muss während der gesamten Behandlungszeit vermieden werden. Cremen und Salben, die eine Hautrötung verursachen, dürfen nicht verwendet werden.

Kontraindikationen: Schwangerschaften und tumoröse Erkrankungen dar (zum Ausschluss einer tumorösen Veränderung in der Bestrahlungsregion bringen Sie bei Behandlungsbeginn bitte ein aktuelles Röntgenbild mit). Kinder und Jugendliche werden nicht behandelt.

 

Was sind die Voraussetzungen für eine Terminvereinbarung?

Röntgenzuweisung zur Röntgenschwachbestrahlung und – sofern noch nicht vorhanden – Zuweisung für ein Röntgenübersichtsbild der entsprechenden Regionen. Für jede weitere Bestrahlungsserie (eine Serie besteht aus vier Einzelbestrahlungen) ist eine neue Zuweisung erforderlich. Die Behandlungskosten werden von Ihrer Krankenkasse bei Vorlage einer entsprechenden Zuweisung zur Gänze übernommen!