Die MRT nutzt die Tatsache, dass der menschliche Körper zu nahezu zwei Dritteln aus Wasser besteht. Die Wasserstoffatome richten sich in einem Magnetfeld immer in Richtung des Magnetfeldes aus und setzen in weiterer Folge selbst elektromagnetische Wellen frei, die dann gemessen werden können. Die MRT ist eine völlig schmerzfreie Untersuchungsmethode.
Auf einem Untersuchungstisch liegend werden Sie in einen kurzen Magnettunnel gefahren. Während der Aufnahmen hören Sie ein trommelndes Geräusch, das durch die elektromagnetischen Schaltungen verursacht wird. Es ist sehr wichtig, dass Sie während der Untersuchung ruhig liegen bleiben, da selbst geringe Bewegungen Bildstörungen verursachen können.
Zwischen 10 und 45 Minuten (abhängig vom untersuchten Organ).
Die Untersuchung ist völlig schmerzfrei, schädliche Auswirkungen sind derzeit nicht bekannt.
Hörgeräte, Uhren, Schmuck, Haarspangen, Brillen etc. dürfen nicht in den Untersuchungsraum mitgenommen werden, da sie defekt werden und/oder Bildstörungen verursachen können. Bei der Untersuchung darf/soll keine Wimperntusche getragen werden. Patienten mit Herzschrittmacher, Metallimplantaten oder einer künstlichen Herzklappe müssen dies unbedingt vor der Untersuchung dem Arzt mitteilen. Wesentliche Zusatzinformation: Kreditkarten werden durch das Magnetfeld gelöscht!
Aktuelle Nierenparameter.
Je nach Art der Untersuchung kann die intravenöse Verabreichung eines MR- erforderlich sein, was zur Darstellung bestimmter Organe und anatomischer Körperstrukturen beitragen kann und somit hilft, krankhafte Veränderungen zu erkennen, wodurch die Aussagekraft der Untersuchung erhöht und die Diagnose gesichert wird. Dank modernster Technik kann die benötigte Kontrastmittelmenge signifikant reduziert werden. Bitte beachten Sie unsere Kontrastmittel-Aufklärungsblätter.
Unterschiedlich in Abhängigkeit vom jeweiligen Bundesland und der zuständigen Pflichtversicherungsanstalt
Ausnahmen:
ACHTUNG: alle Zuweisungen durch Wahl- bzw. Privatärzte sind bewilligungspflichtig!
ACHTUNG: alle Überweisungen die von einem Facharzt für Radiologie ausgestellt werden sind bewillingsungspflichtig!
ACHTUNG: alle Zuweisungen durch Wahl- bzw. Privatärzte sind bewilligungspflichtig!
ACHTUNG: Bewilligungspflicht VOR Untersuchung, im Nachhinein angeforderte Bewilligungen werden ausnahmslos abgelehnt
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